Regeln zur Nutzung der Sporthalle Müssen

22.11.2021

Die nachstehenden Regelungen des Hygienekonzeptes für die Sporthalle Müssen auf Grundlage der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20.11.2021 sind einzuhalten:


  • Bei Sportveranstaltungen innerhalb geschlossener Räume gilt das 2 G Prinzip, es müssen alle Teilnehmenden vollständig geimpft oder  von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein. Ausnahme: Kinder bis zur Einschulung, Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.
  • Alle Personen sollten möglichst einen Mindestabstand von 1,50 m zueinander einzuhalten.
  • Genutzte Sportgeräte sind von den Nutzern selbständig zu desinfizieren.
  • Die allg. Hygienevorgaben und die Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie der nachgeordneten Sportfachverbände sind einzuhalten.
  • Die Sportstätte sollte in Sportkleidung betreten und verlassen werden, ausgenommen ist der Wechsel von Straßen- zu Sportschuhen vor und nach dem Sportbetrieb.
  • Umkleideräume dürfen mit max. 6 Personen gleichzeitig genutzt werden.
  •  Duschräume sind nur von 2 Personen gleichzeitig zu nutzen.
  • Nutzer haben Anwesenheitslisten zu führen, Kontaktdaten sind zu notieren
  • Vermeiden Sie die Bildung von Warteschlangen.


Behandeln Sie Ihre Mitmenschen bitte mit Respekt und seien Sie umsichtig und rücksichtsvoll.

Müssen, den 22.11.2021

Schulverband Müssen
Detlef Flint
Schulverbandsvorsteher